Auftragsverarbeitungsvertrag Zweckf 2864 A4, 4-SEITIG, MIT DURCHSCHLAG
Art.-Nr. 5056176
Wenn Dritte eingesetzt werden, um Daten in Ihrem Auftrag zu verarbeiten, muss ein schriftlicher Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen werden. Dieser muss bestimmte Mindestinhalte enthalten. Es muss unter anderem klar festgehalten werden, welche Art personenbezogener Daten zu welchem Zweck bzw. auf welche Art verarbeitet wird. Es ist ausdrücklich zu benennen, welche Personen hiervon betroffen sind (bspw. Ihre Arbeitnehmer, Kunden, Mieter). Außerdem müssen Sie klar benennen, wer ist berechtigt, wem Weisungen bezüglich dieser Auftragsdatenverarbeitung zu erteilen sind und welche Kommunikationskanäle zu nutzen sind. In Einzelfällen können außerdem zusätzliche Geheimnisschutzregeln relevant werden, die dann im Vertrag zu benennen sind. Dies können zum Beispiel im Auftrag zu verarbeitete Daten dem Bankgeheimnis, Fernmeldegeheimnis oder speziellen Berufsgeheimnissen unterliegen.