Die Quittung für Kleinunternehmer von AVERY ZWECKFORM ist zur Verwendung speziell durch Kleinunternehmer gemäß §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geeignet, da Kleinunternehmer in ihren Rechnungen und Quittungen keine Mehrwertsteuer ausweisen dürfen. Die Quittungen und Quittungsvorlagen von Avery Zweckform sind zuverlässige, bewährte Hilfen für Buchhaltung, Personalwesen und Steuer und werden regelmäßig von Rechtsexperten geprüft.